GKI entspricht dem Tiroler Kriterienkatalog Wasserkraft
Interne Prüfung beweist: „GKI erfüllt alle Kriterien“
Landeck, 13.01.2012: Am 15. März 2011 wurde von der Tiroler Landesregierung der Kriterienkatalog „Wasserkraft in Tirol“ beschlossen. Dieser ist – von den mit der Genehmigung von Wasserkraftwerken befassten Abteilungen der Landesregierung – bei der Abwägung des öffentlichen Interesses von Projekten anzuwenden. Der Kriterienkatalog soll künftig als objektiver Maßstab zum maßvollen, integrativ sinnvollen Wasserkraftausbau in Tirol dienen. Ziel ist eine objektive Beurteilung von Gewässerstrecken sowie von Projekten auf ihre Eignung zur Nutzung der Wasserkraft unter Berücksichtigung aller ökologischen, ökonomischen, technischen und gesellschaftlichen Interessen.
Kriterien-Ampel leuchtet „grün“
Obwohl das Projekt Gemeinschaftskraftwerk Inn schon lange vor Inkrafttreten des Kriterienkataloges bei der Behörde zur detaillierten und umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung eingereicht wurde, hat die GKI GmbH in den letzten Monaten auch ihr Projekt entsprechend dieser Kriterien nochmals selbst überprüft. „Wir haben immer betont, dass das GKI ein ökologisches, ökonomisches und gesellschaftspolitisches Vorzeigeprojekt ist. Für uns als GKI GmbH ist es deshalb wichtig, dass unser Projekt auch jenen Anforderungen entspricht, die von den Experten des Landes erst vor kurzem entwickelt wurden und vor allem auf den Ausgleich aller Interessen abzielen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist äußerst positiv“, erläutert GKI Geschäftsführer DI Peter Loidl. Die Überprüfung des Projektes GKI nach den Parametern des Kriterienkataloges hat ergeben, dass das Wasserkraftwerksvorhaben die Kriterien in allen Bereichen – Naturschutz, Raumplanung, Gewässerökologie, Energiewirtschaft und Wasserwirtschaft – umfassend erfüllt. „Das Ergebnis unterstreicht nochmals, wie schon die Feststellungen im erstinstanzlichen Genehmigungsbescheid durch das Amt der Tiroler Landesregierung, die hohe Qualität des GKI-Projekts“, so Loidl weiter. „Wir sind überzeugt, dass sich der Bundesumweltsenat dieser Bewertung anschließt und im zweiten Quartal einen positiven Bescheid im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung erlassen wird!“
Rückfragehinweis:
P8 HOFHERR
Markus Bischof
Tel: +43 664 5435084
Email: m.bischof@hofherr.com
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Dateianhänge
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