02.02.2012

GKI: Mündliche Verhandlung beim Bundesumweltsenat positiv verlaufen

Ablauf und Ergebnis wie erwartet

GKI-LogoWien / Oberes Gericht, 02.02.2012: Mitte Juli 2010 erließ das Amt der Tiroler Landesregierung für das Kraftwerksprojekt GKI einen positiven Genehmigungsbescheid erster Instanz. Nach den Einsprüchen von drei Kraftwerksgemeinden sowie von wenigen weiteren Verfahrensparteien liegt das Projekt nun seit ca. eineinhalb Jahren beim Bundesumweltsenat zur Prüfung. Die gestern durchgeführte mündliche Verhandlung der Kammer 2A beim Bundesumweltsenat ist aus Sicht der GKI-Geschäftsführung positiv und im Rahmen der Erwartungen verlaufen.

 

Sachliche Verhandlung

„Die neunstündige Verhandlung in den Räumen des Bundesumweltsenats verlief aus Sicht der Geschäftsführung des Gemeinschaftskraftwerk Inn GmbH sehr sachlich und wenig emotional. Alle wichtigen Themenbereiche wurden detailliert abgearbeitet, insbesondere die Bereiche Geologie, Limnologie und Naturkunde. Die Sachverständigen und Experten konnten im Rahmen der Verhandlung alle offenen bzw. gestellten Fragen bestens beantworten. Es wurde auf Nachfrage nochmals bestätigt, dass die Anlage allen Sicherheitsansprüchen aus geologischer und geotechnischer Sicht entspricht und alle Sicherheitsanforderungen erfüllt werden“, freut sich GF Peter Loidl.

 

Limnologie umfassend diskutiert

Wie schon in erster Instanz wurde auch im Rahmen der Verhandlung beim Bundesumweltsenat nochmals festgehalten, dass im rd. 2,5 km langen Stauraum aus limnologischer Sicht mit negativen Auswirkungen zu rechnen sei. Gleichzeitig wurde von Seiten der Experten nochmals festgehalten, dass das Kraftwerk die derzeitige Schwallsituation verbessert und daher aus gewässerökologischer Sicht eine spürbare Verbesserung in der ca. zehn mal so langen Restwasserstrecke vorhanden ist. Ebenfalls bestätigen die Prüfgutachter die Sinnhaftigkeit und Bedeutung des Projektes, da es sowohl für die Ökologie als auch für die Energiewirtschaft eine Win/Win-Situation darstellt. “Auf Basis einer neuen Richtlinie ist eine teilweise Änderung der Bewertungskriterien im Bereich der Gewässerökologie zu berücksichtigen, die den nachweislich positiven Auswirkungen des Projekts einen geringeren Stellenwert einräumen. Gegebenenfalls sind weitere Optimierungen im Bereich der Fischdurchgängigkeit vorzusehen.

Dass bei einem so komplexen Projekt mit vielen Beteiligten immer auch unterschiedliche Interessen abzuwägen sind, liegt in der Natur der Sache. Nun wird der Umweltsenat alle Fakten umfassend prüfen und das Projekt in seiner Gesamtheit beurteilen. Wir sind sehr zuversichtlich, einen positiven Bescheid zu erhalten der aber sicherlich noch ein paar Wochen auf sich warten lässt“, ergänzt GF Peter Weiskopf.

 

Baustart 2013

Sollte ein rechtskräftiger Bescheid der zweiten Instanz bis zum Sommer vorliegen, kann aus Sicht der GKI noch im Jahr 2012 der Baubeschluss getroffen werden. „Wenn diese Annahmen zutreffen, könnte ein Baustart bereits im 1. Quartal 2013 erfolgen. Dann werden ab 2017 jährlich 414,3 Millionen Kilowattstunden Bandstrom aus der sauberen und CO2-freien Energiequelle Wasserkraft erzeugt. Mit dem umweltfreundlichen Strom könnte das Kraftwerk ca. 90.000 Haushalte versorgen und etwa 6,5 Prozent des jährlichen Energiebedarfs von Tirol decken.“

 

Rückfragehinweis:

P8 HOFHERR

Markus Bischof

Tel: +43 664 5435084

Email: m.bischof@hofherr.com

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